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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB)

Das Vorwort zum Kleingedruckten

Dein RUDOLF ist ein kostenloses Angebot der Initiative für Nachhaltigkeit e.V. in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eigentümer*innen der Lastenräder. Die Initiative für Nachhaltigkeit e.V. ist ein gemeinnütziger Trägerverein für zahlreiche Projekte im Ruhrgebiet, wozu unter anderem auch VeloCityRuhr und die Velokitchen Dortmund gehören, die 2014 Dein RUDOLF als freien Lastenradverleih ins Leben gerufen haben.

Dein RUDOLF verfolgt keine kommerziellen Zwecke.

Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und möchten deshalb jeder Person ein Lastenrad in ihrer Nähe zur Verfügung stellen können. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit deinem geliehenen Lastenrad umzugehen, damit Dein RUDOLF so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen kann. Die hier vorliegenden AGNB sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenrades von seinem*seiner jeweiligen Eigentümer*in (im Weiteren als Anbieterin bezeichnet) an über die Webseite dein-rudolf.de registrierte Personen (im Weiteren als Leihnehmer*innen bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen in Schriftform möglich.

  • Mit dem Ausleihen eines der angebotenen Lastenräder erklären Leihnehmer*innen sich für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten AGNB einverstanden.
  • Zu keiner Zeit erwerben Leihnehmer*innen Eigentumsrechte an dem Lastenrad.
  • Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Benutzungsregeln

  • Leihnehmer*innen sind für die Dauer der Ausleihe des Lastenrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Lastenrad während der Ausleihe von Dritten genutzt wird.
  • Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrades.
  • Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Lastenrades ist vor jedem Fahrtbeginn durch die Leihnehmer*innen zu prüfen. Dazu gehört bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Lastenrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit oder die Fahrsicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin sofort mitzuteilen. Das Lastenrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  • Das Lastenrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch Leihnehmer*innen ist nicht gestattet (vgl. § 603 BGB).
  • Es ist Leihnehmer*innen untersagt, Umbauten an dem Lastenrad vorzunehmen.
  • Leihnehmer*innen nutzen das Rad eigenverantwortlich. Das gilt auch für Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung.
  • Leihnehmer*innen verpflichten sich, das Lastenrad in einem ähnlich sauberen Zustand zurückzugeben – so wie zur Zeit der Ausleihe.
  • Eigene Räder oder andere persönliche Gegenstände können bei der Ausleihstation ausschließlich nach vorheriger Absprache in Verwahrung gegeben werden. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für in Verwahrung genommene Gegenstände.

Haftung

  • Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Lastenrades ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen der Anbieterin beruhen.
  • Leihnehmer*innen haften für alle Veränderungen oder Verschlechterungen an dem Lastenrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Ebenso haften Leihnehmer*innen für Verlust und Untergang des Lastenrades oder einzelner Teile davon.

Schlussbestimmungen

Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder sie auch einzelnen Personen zu untersagen. Mit jeder Neufassung dieser AGNB wird die Vorhergegangene ungültig.

Generell gilt: Sollte eine der hier genannten Bestimmungen ungültig werden oder inkorrekt sein, so bleiben die anderen Bestimmungen in diesen AGNB unberührt.